In diesem Steuerleitfaden erklären wir dir die typischen Quellen für Einkünfte aus Kapitalanlagen und worauf du bei deiner Einkommensteuererklärung achten musst. Die gute Nachricht ist, dass die Erklärung von Einkünften aus Kapitalanlagen einfacher ist, als du denkst.
Arten von Einkünften aus Kapitalanlagen
Generell gehören zu den Einkünften aus Kapitalanlagen z.B. Dividenden oder Zinsen aus:
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Bankeinlagen (Sparbücher, Tagesgeld)
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Bausparverträgen
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Investitionen in Aktien, ETFs und Investmentfonds
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Investitionen in Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins
Die detaillierte Auflistung findet sich in § 20 EStG.
Wann müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden?
Einkünfte aus Kapitalanlagen durch deutsche Finanzinstitute
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist es nicht mehr notwendig, Einkünfte aus Kapitalanlagen, die über deutsche Finanzinstitute getätigt wurden, in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Finanzinstitut führt die Abgeltungssteuer automatisch für dich ans Finanzamt ab.
Für eine detaillierte Übersicht über deine Einkünfte aus Kapitalanlagen erhältst du von deinem Finanzinstitut eine Steuerbescheinigung.
Einkünfte aus Kapitalanlagen bis zu 800 €
Mit einem Freistellungsauftrag bei deinem Finanzinstitut kannst du den sogenannten Sparer-Freibetrag in Höhe von 801 € pro Jahr erhalten. Das bedeutet, dass Erträge aus Kapitalanlagen bis zur Höhe von 801 € steuerfrei sind.
Bitte beachte, dass du den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen musst. Normalerweise schickt dein Finanzinstitut den Antrag jedes Jahr raus. Wenn du ihn neu beantragen möchtest, solltest du dich direkt an deine Bank wenden. Sie wird dir das Formular zuschicken.
Einkünfte aus Kapitalanlagen bei Finanzinstituten außerhalb von Deutschland
Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Dividenden oder Zinsen aus dem Verkauf von Aktien oder Bankguthaben bei einem Finanzinstitut außerhalb Deutschlands müssen in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage KAP erklärt werden, da diese Finanzinstitute die Steuern nicht direkt an die deutschen Finanzbehörden abführen.
Einkünfte aus Investitionen aus Kryptowährungen
Kryptowährungen sind aus steuerlicher Sicht keine Währung. Der Kauf und Verkauf unterliegt daher nicht der Abgeltungssteuer.
Aus Sicht des Finanzamtes sind die Einnahmen aus dem Handel mit Kryptowährungen vergleichbar mit Gewinnen aus Kunstwerken oder Edelmetallen wie Gold oder Silber.
Wenn du Bitcoins länger als ein Jahr selbst besessen hast, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle und du musst ihn nicht in deiner Steuererklärung angeben.
Wenn du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf verkauft hast, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Liegt dein Gewinn auch nur 1 Euro höher, bist du verpflichtet, den gesamten Gewinn zu versteuern.
Zusammenfassung
In der Regel meldet deine Bank die Steuern aus deinen Anlagen bereits automatisch an das Finanzamt. Das bedeutet, dass du in den meisten Fällen keine Einkünfte aus Kapitalanlagen im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung angeben musst.
Einkünfte aus Kapitalanlagen von deutschen Bankkonten sind bis 801 € steuerfrei, wenn du den Sparer-Freibetrag beantragst.
Wenn du Einkünfte aus Kapitalanlagen von ausländischen Konten hast, musst du die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung abgeben.
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Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.
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