Rechnungsstellung auf Upwork

Finde heraus, wann du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst und wie du deine Kunden auf Upwork korrekt abrechnen kannst

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Upwork ist eine großartige Möglichkeit für Selbstständige, Aufträge zu erhalten. Es ist einfach, sich anzumelden und Jobangebote zu bekommen. Die Rechnungsstellung an Kunden kann jedoch etwas verwirrend sein – gerade, wenn es um die Besteuerung geht.

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um mit Upwork zu arbeiten?

Wenn du dich bei Upwork anmeldest, wirst du zunächst gefragt, ob du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast. Diese Nummer brauchst du, wenn du Aufträge von Kunden aus der Europäischen Union (EU) annehmen möchtest oder die Vorsteuer von den Upwork-Servicegebühren zurückfordern möchtest. Mehr dazu weiter unten.

Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Wenn du dich gerade erst selbstständig machst und dich noch nicht beim Finanzamt registriert hast, kannst du gleichzeitig eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichst.

Wenn du bereits als Selbstständiger tätig bist und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen möchtest, kannst du das mit diesem Formular auch online erledigen.

Wie rechnet man Kunden auf Upwork ab?

Rechnungsstellung an Upwork-Kunden aus Deutschland

Leider kannst du bei Upwork bei der Rechnungsstellung an Kunden keine länderspezifischen Umsatzsteuersätze auswählen.

Aus steuerlicher Sicht ist es wenig ratsam, Aufträge von in Deutschland ansässigen Kunden zu übernehmen.

Rechnungsstellung an Upwork-Kunden innerhalb der EU

Bei der Rechnungsstellung an Kunden in der EU wendet das Upwork-System automatisch das Reverse-Charge-Verfahren an. Sobald du deine Umsatzsteuer-ID einträgst, wird automatisch der Hinweis „VAT Reverse Charged" auf der Rechnung hinzugefügt.

Rechnungsstellung Upwork-Kunden außerhalb der EU

Wenn du Rechnungen an Kunden außerhalb der EU ausstellst, brauchst du in der Regel keine Umsatzsteuer zu erheben. Die Standard-Rechnungen von Upwork sind daher ausreichend.

Achte darauf, dass deine Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung angegeben ist. Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Angaben auf deiner Ausgangsrechnung vorhanden sind, sieh dir unseren Leitfaden zur Rechnungsstellung an Kunden außerhalb der EU an.

Als Kleinunternehmer Rechnungen auf Upwork stellen

Selbstständige, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen die Umsatzsteuer in der Regel nicht monatlich oder vierteljährlich deklarieren. Wenn du jedoch deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibst und Aufträge von Kunden auf Upwork annimmst, musst du eine vierteljährliche Umsatzsteuererklärung für die Zeiträume einreichen, in denen du auf Upwork aktiv warst. Mehr darüber erfährst du in unserem Leitfaden über die Rechnungsstellung an Kunden als Kleinunternehmer.

Kann ich die Vorsteuer auf die Upwork-Servicegebühren zurückfordern?

Upwork berechnet standardmäßig eine Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Servicegebühren.

Sobald deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Upwork geprüft und freigegeben wurde, hört Upwork automatisch auf, die Umsatzsteuer auf die Servicegebühren zu erheben. Auf deinen eingehenden Rechnungen findest du dann ebenfalls den Hinweis „VAT Reverse Charged".

Denke daran, dass nach dem Hinzufügen deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet und du die Umsatzsteuer für die Transaktion erklären musst, auch wenn du ein Kleinunternehmer bist (siehe oben).

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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