Kleinunternehmerregelung

Erfahre alles über deine Vor- und Nachteile als Kleinunternehmer

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Du hast neu gegründet oder dein Betrieb erzielt noch keine hohen Umsätze? Dann solltest du erwägen, die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Der Kleinunternehmerstatus bringt viele Vereinfachungen, aber auch einige Hürden mit sich. Dies sind die Vor- und Nachteile als Kleinunternehmer im Überblick.

Kleinunternehmerregelung – das sind die Anforderungen

Zunächst stellt sich die Frage, ob du überhaupt Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung hast. Entscheidend ist hier der Umsatz. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du dich als Kleinunternehmer anmelden kannst:

  • Die Einnahmen aus umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen im Vorjahr liegen unter 22.000 Euro.

  • Die Einnahmen aus umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen im laufenden Jahr sind voraussichtlich niedriger als 50.000 Euro.

Startest du gerade frisch in die Selbstständigkeit, erhältst du zunächst einen Gründerfragebogen vom Finanzamt. Darin kannst du angeben, ob du als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten möchtest. Hast du deine Entscheidung getroffen – egal ob für oder gegen die Kleinunternehmerregelung –, bist du in jedem Fall für fünf Jahre daran gebunden.

Kleinunternehmen anmelden – die Vorteile

Ob du deinen Kunden als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer in Rechnung stellst, bleibt dir überlassen. Denn wenn du dich entscheidest, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch zu nehmen, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Den Antrag auf die Kleinunternehmerregelung stellst du bei deinem zuständigen Finanzamt.

Kleinunternehmer: Umsatzsteuer ja oder nein?

Wird dein Antrag bewilligt, bist du Kleinunternehmer und somit von einem großen Teil der Umsatzsteuer-Verwaltungsaufgaben befreit. Denn als Kleinunternehmer darfst du für deine Einnahmen und Ausgaben keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Du musst also für eigentlich steuerpflichtige Umsätze in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Die vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt entfallen. Von der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit die Kleinunternehmerregelung dabei nicht.

Achtung: Wenn du Kunden in der Europäischen Union hast, musst du dennoch eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Die monatliche Meldung entfällt. 

Kleinunternehmerregelung für einfachere Buchhaltung

Ein weiterer Vorteil: Kleinunternehmer können mit wettbewerbsfähigen Preisen werben. Erhebst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, kannst du deine Waren oder Dienstleistungen günstiger anbieten und hast so einen Vorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.

Richtet sich dein Angebot an Unternehmen, tritt dieser Vorteil allerdings außer Kraft, da diese keine Vorsteuer aus deiner Rechnung geltend machen können. Der vorige Wettbewerbsvorteil entfällt. Womit wir zu den Nachteilen kommen.

Kleinunternehmerregelung – die Nachteile

Neben den vielen Vorteilen der Kleinunternehmerregelung gibt es auch ein paar wenige Nachteile zu bedenken. Wie schon gesagt, haben Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug. Das heißt, sie bekommen die auf Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt rückerstattet. Falls du also, zum Beispiel in der Gründungsphase, hohe Investitionen tätigst, könnte die Vorsteuererstattung höher ausfallen als die Umsatzsteuer. In diesem Fall wäre es nicht ratsam, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen.

Ein weiterer, eher perspektivischer Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Entwickelt sich dein Betrieb positiv und übersteigt die Umsatzgrenze von 22.000 Euro, musst du zur Regelbesteuerung wechseln.

Daraus ergibt sich oft auch eine Preiserhöhung, durch die sich Kunden eventuell abwenden. Die Folge: Der Gewinn bricht ein. Ein weiterer Negativfaktor: Ohne den Vorsteuerabzug erhöhen sich auch die Betriebsausgaben. Gerade in der Anfangsphase brauchst du dann mehr Kapital, um die Investitionen finanziell aufzufangen.

Als Kleinunternehmer mehr als 22.000 Euro verdient – was nun?

Solange die oben genannte 50.000 Euro-Grenze nicht überschritten wird, bleibst du noch für das laufende Jahr Kleinunternehmer. Im nächsten Jahr bist du dann nicht mehr als Kleinunternehmer qualifiziert.

Welche Art von Einkünften sind nicht umsatzsteuerpflichtig?

  • Einkünfte von Kunden außerhalb Deutschlands, die in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig sind

  • Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Lies hier mehr über den Umsatzsteuersatz von 0 %.

Kleinunternehmerregelung bei Existenzgründung – geht das?

Auch als Gründer kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Neu gegründete Unternehmen können ihr umsatzsteuerpflichtiges Einkommen schätzen. Liegt es unter 22.000 Euro, kannst du als Kleinunternehmer eingestuft werden.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch darauf, richtig oder vollständig zu sein. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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