Rechnungsstellung für Waren innerhalb der EU

Was ist bei der Rechnungsstellung für Waren in Länder innerhalb der EU zu beachten?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Rechnungsstellung gilt es, den Unterschied zwischen Dienstleistungen und Waren zu bedenken. Waren werden als materielle Güter angesehen, die im Gegensatz zu Dienstleistungen gelagert und physisch von einem Land in ein anderes versandt werden können wie zum Beispiel Bücher, Kleidung oder Computer.

Ein weiteres Merkmal ist, dass die Produktion und der Konsum von Gütern sich zeitlich unterscheiden. Daher werden sie bei der Abrechnung von Warenlieferungen an Kunden außerhalb Deutschlands unterschiedlich behandelt.

Wir haben außerdem einen Steuerleitfaden darüber geschrieben, wie man Dienstleistungen an Kunden innerhalb der EU in Rechnung stellt.

Ist dein Kunde innerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig, musst du als erstes prüfen, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

Rechnungsstellung an Privatpersonen

In der Regel erfolgt die Besteuerung im Herkunftsland und deine Rechnung enthält den deutschen Umsatzsteuersatz.

Beachte jedoch, dass es in jedem Land einen Schwellenwert für das Einführen von Waren zum Verkauf gibt. Wird dieser Schwellenwert überschritten, musst du dich in diesem Land registrieren lassen und den jeweiligen Umsatzsteuersatz des Landes berechnen. Diese Liste gibt dir einen Überblick der jeweiligen Schwellenwerte der einzelnen Länder.

Rechnungsstellung an Unternehmen

Falls dein Kunde ein in der EU ansässiges Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) ist und die Waren für sein eigenes Unternehmen gekauft hat, ist die grenzüberschreitende Lieferung im Allgemeinen umsatzsteuerfrei und wird als innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet.

Bitte beachte, dass die Lieferung nur dann umsatzsteuerfrei ist, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Waren am Bestimmungsort angekommen sind (zum Beispiel Nachweis durch das gewählte Lieferunternehmen).

Welche Angaben müssen auf die Rechnung?

Zusätzlich zu den Angaben, die auf einer Rechnung an Privatpersonen erforderlich sind, muss die Rechnung an Unternehmen folgende Angaben enthalten:

  • Nettorechnungsbetrag und keine Umsatzsteuer

  • deine Umsatzsteuer-ID: angefangen mit DE und gefolgt von Zahlen; falls du noch keine Umsatzsteuer-ID hast, kannst du sie hier beantragen

  • die Umsatzsteuer-ID deines Kunden: Achte darauf, dass es deine Pflicht ist, zu überprüfen, ob die Nummer gültig ist. Das kannst du über diese Website herausfinden; andernfalls besteht die Gefahr, dass du die Umsatzsteuer zahlen musst

  • eine Erklärung, dass die Lieferung steuerfrei ist, wie „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung".

Die Zusammenfassende Meldung (ZM)

Der vierteljährliche Zusammenfassende Meldung wurde von den EU-Finanzämtern eingeführt, um zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer für Transaktionen zwischen EU-Ländern korrekt deklariert wird. Um Transaktionen innerhalb der EU zu deklarieren, brauchst du deine Umsatzsteuer-ID und die deiner Kunden. Sorted erstellt die Zusammenfassende Meldung automatisch für dich, wenn du dein Einkommen erfasst.

Beachte, dass dieser Artikel einen allgemeinen Überblick gibt, dass es aber einige wichtige Ausnahmen gibt.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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