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Briefe vom Finanzamt
Zuteilung deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Zuteilung deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)

Wir erklären das Schreiben des Finanzamtes, in dem du deine USt-ID erhältst

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Verfasst von Christina Seidl
Vor über einer Woche aktualisiert

Auch für deutscher Muttersprachler können Schreiben vom Finanzamt zu einer kleinen Herausforderung werden. In diesem Steuerleitfaden erklären wir den Brief, den du vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach der Beantragung deiner USt-ID erhältst.

Deine USt-ID

Du erhältst 4-8 Wochen nach deinem Antrag vom BZSt einen Brief mit deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Darin teilt dir das BZSt deine USt-ID mit, sowie ab wann diese gültig ist und welche Daten mit den zuständigen europäischen Behörden geteilt werden.

Wenn du mehr darüber erfahren willst, wer eigentlich eine USt-ID benötigt, lies am besten unseren Leitfaden “Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und deine persönliche Steueridentifikationsnummer”.

Umsatzsteuer-Kontrollverfahren

Auf der zweiten Seite des Schreibens klärt dich das BZSt über das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren auf.

Euroadresse

Wenn du deine privaten Daten nicht teilen möchtest, kannst du beim BZSt eine Euroadresse beantragen. In der Nachricht sollte dein voller Name, deine Adresse, das Finanzamt bei dem du gemeldet bist, sowie deine Steuernummer unter der dein Unternehmen registriert ist enthalten sein.

Kontrollverfahren

Die Gültigkeit deiner USt-ID kann durch jedes EU-Land überprüft werden. Auch deine Geschäftspartner können die Gültigkeit jederzeit online überprüfen oder indem sie ihr zuständiges Steueramt kontaktieren.

Zusammenfassende Meldung

Wenn du Waren oder Leistungen innerhalb der EU verkaufst oder einkaufst, bist du dazu verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln.

Erfahre mehr über die Rechnungsstellung für verkaufte Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU in unseren Steuerleitfäden.

Wusstest du, dass du die Zusammenfassende Meldung über Sorted online und mit wenigen Klicks übermitteln kannst?

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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