Reverse-Charge und die Zusammenfassende Meldung

Wie wird die Umsatzsteuer zwischen den Ländern in der EU erhoben und was ist als Selbständiger zu melden?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du in Deutschland selbständig erwerbstätig bist und Geschäfte mit anderen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union machst, hast du wahrscheinlich von dem Reverse-Charge-Verfahren gehört. Wann das Verfahren angewandt wird und in welchem Zusammenhang es zur Zusammenfassenden Meldung steht, erklären wir dir in diesem Artikel.

Reverse-Charge – die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

Wenn du ein in Deutschland registriertes Unternehmen hast und der Umsatzsteuerpflicht unterliegst, schuldest du dem Finanzamt normalerweise die auf deinen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer, die du auf deine Ausgaben gezahlt hast. Wendest du das Reverse-Charge-Verfahren an, wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt und dein Kunde führt die Umsatzsteuer an sein zuständiges Finanzamt ab. Dein Kunde kann dann gleichzeitig denselben Umsatzsteuerbetrag abziehen. Die beiden Beträge werden ausgeglichen, sodass sich ein Gesamtbetrag von Null Euro ergibt.

Für wen ist das Reverse-Charge-Verfahren gedacht?

Ein häufiger Fall, in dem Reverse-Charge zur Anwendung kommt, ist, dass du deine Dienstleistungen oder Produkte an ein anderes in der Europäischen Union (EU) registriertes Unternehmen verkaufst, das über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt. Als selbständig Erwerbstätiger in Deutschland würde dies unter die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft fallen.

Warum wurde das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt?

Hauptziel und -vorteil des Reverse-Charge-Verfahrens, also der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, ist die Vereinfachung und Vermeidung von Steuerbetrug, da das Verfahren viel Verwaltungsaufwand erspart.

Das Finanzamt muss seine Forderungen nicht im Ausland begleichen und du musst dich im Gegenzug nicht mit den ausländischen Finanzämtern auseinandersetzen.

Mit dem Reverse-Charge soll auch der sogenannte Karussellbetrug vereitelt werden. Beim Karussellbetrug führt der Leistungserbringende die Umsatzsteuer nicht ab, der Leistungsempfänger macht sie trotzdem beim Vorsteuerabzug geltend. Reverse-Charge verhindert das: Umsatz- und Vorsteuer liegen in einer Hand. Karussellbetrug wurde oft begangen, wenn der Leistungserbringer die Umsatzsteuer nicht bezahlte, der Leistungsempfänger aber trotzdem den Vorsteuerabzug geltend machte.

Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren bei Kunden aus der EU

Für das Reverse-Charge-Verfahren gibt es weltweit viele Vorschriften und unterschiedliche nationale Gesetze. Daher können leicht Probleme auftreten. Typische Fehler bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens sind folgende:

  • Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen, auch wenn die Transaktion der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegt.

  • Es gibt in der Rechnung keinen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.

  • Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Adressangaben fehlen oder sind falsch.

Daher ist es bei allen Transaktionen sehr wichtig, im Voraus festzustellen, ob es sich um eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft handelt und ob du über alle notwendigen Informationen verfügst.

Gut zu wissen

Wenn Waren an andere Unternehmen innerhalb der EU verkauft werden, spricht man von innergemeinschaftlicher Lieferung.

Freiberufler oder Gewerbetreibende, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, können ebenfalls dem Reverse-Charge unterliegen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union verkaufen.

Zusammenfassende Meldung

Eine Zusammenfassende Meldung ist ein Bericht, in dem Unternehmen (auch Freiberufler) ihre grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der Europäischen Union melden.

Die Steuerbehörden prüfen auf diese Weise, ob die Verkäufe zwischen Unternehmen in der EU korrekt registriert wurden.

Wer muss eine Zusammenfassende Meldung einreichen?

Zusammenfassende Meldungen müssen von jedem erstellt werden, der in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist und Produkte oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkauft.

Unternehmen, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen keine Zusammenfassende Meldung einreichen, auch wenn sie etwas in anderen Ländern der Europäischen Union verkaufen.

Zusammenfassende Meldung erstellen – was benötige ich?

Bei einer Zusammenfassenden Meldung gibst du den Betrag deines zu meldenden Gesamtumsatzes an, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz Umsatzsteuer-ID) deines Unternehmens und die deiner Kunden. Hast du innerhalb des Erfassungszeitraums Verkäufe an verschiedene EU-Kunden getätigt, benötigst du die Umsatzsteuer-ID jedes einzelnen Kunden.

Zusammenfassende Meldung: Abgabefrist

Wenn dein zu meldender Gesamtumsatz 50.000,00 Euro pro Quartal nicht überschreitet, darfst du die Zusammenfassende Meldung in der Regel vierteljährlich erstellen. Ansonsten müssen die Meldungen monatlich eingereicht werden. Wenn keine Verkäufe an andere EU-Unternehmen getätigt wurden, muss keine Meldung eingereicht werden.

Die Zusammenfassende Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ende des Berichtszeitraums eingereicht werden. Das bedeutet, wenn dein zu meldender Gesamtumsatz beispielsweise 10.000,00 Euro beträgt und du nur im Januar Umsatz gemacht hast, musst du dies bis zum 25. April melden.

Gut zu wissen

Nicht zu verwechseln ist die Zusammenfassende Meldung mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung müssen jedoch übereinstimmen.

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es keine Möglichkeit, eine dauerhafte Fristverlängerung zu beantragen.

Wenn deine gesamte Umsatzsteuerzahlung für das Vorjahr unter 1000 Euro lag, ist es möglich, die Zusammenfassende Meldung auf Jahresbasis einzureichen.

Die Steuerleitfäden auf Sorted werden ohne Haftung zur Verfügung gestellt und ersetzen keinen Steuerberater. Um eine genaue Auskunft für deine speziellen Fall zu erhalten, wenden dich bitte an einen Steuerberater. Du kannst jederzeit einen der Steuerberater auf der Sorted-Plattform anfragen.

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