Freiberufler und Gewerbetreibende können die Kosten für Mahlzeiten mit Kunden oder Partnern als Geschäftskosten deklarieren.
Wieviel kann ich steuerlich geltend machen?
Da du an der Mahlzeit teilgenommen hast und dadurch einen „persönlichen Vorteil" hattest, kannst du nicht die gesamte Mahlzeit als Geschäftsausgabe absetzen, sondern nur 70 Prozent.
Wenn du kein Kleinunternehmer bist und Umsatzsteuer zahlst, dann ist die gezahlte Vorsteuer ebenfalls voll abzugsfähig.
Wie kann man diese Ausgaben nachweisen?
Restaurants können euch einen speziellen Bewirtungsbeleg ausstellen, auf dem ihr die folgenden Angaben notieren solltet:
das Datum des Bewirtungsbelegs
den Ort des Essens
die Teilnehmer des Essens (vergewissert euch, dass euer Name auch dabei ist)
den Anlass des Essens – sei hier so detailliert wie möglich
deine Unterschrift
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