Sieben, 19 oder 0 Prozent – welchen Umsatzsteuersatz muss ich wann anwenden? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer und Freiberufler. Wer in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen gewerblich vertreibt, ist dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu erheben.
Achtung: Vom 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2020 gelten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie niedrigere Steuersätze. Der Regelsteuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz sinkt von sieben auf fünf Prozent. Für diesen Zeitraum kann es zu Abweichungen der Informationen in diesem Artikel kommen. Die Sorted Software hat alle Änderungen implementiert, sodass es zu keinerlei Einschränkungen bei der Nutzung kommt.
Kleinunternehmer: Umsatzsteuer ja oder nein?
Müssen auch Kleinunternehmer Umsatzsteuer erheben und abführen? Die Antwortet lautet nein. Machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und selbst entscheiden, ob du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen möchtest – oder nicht. Der Steuersatz beträgt dann 0 Prozent. Zu weiteren Ausnahmen erfährst du unten mehr.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Freiberufler müssen eine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen und Belegen ausweisen. Dabei kommen zwei Steuersätze zum Einsatz. Grundsätzlich beträgt die Umsatzsteuer nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland 19 Prozent auf jeden steuerpflichtigen Nettoumsatz. Doch es gibt eine recht lange Liste von Ausnahmen, bei denen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anwendet werden darf.
19 % Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ist der Regelsteuersatz in Deutschland. Standardmäßig werden alle umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen und Produkte mit 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert, sofern keine Ausnahme gilt.
7 % Umsatzsteuer
Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent Umsatzsteuer darf in Deutschland angewendet werden, wenn dein Produkt oder deine Dienstleistung unter die Sonderregelung fällt. Diese Regelung greift immer, wenn es um die Wahrnehmung, Übertragung und Einräumung geht, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
Dazu zählen:
Zeitungen, Magazine und Bücher
urheberrechtlich geschützte Texte, Grafiken, Bilder, Zeitungsartikel, Screendesigns, Webtexte, Broschüren oder Logos
Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen
Darbietungen ausübender Künstler
Film- und Zirkusvorführungen, Theater und Konzerte
Personenbeförderung
Schwimmbadumsätze
Aufzucht und Halten von Vieh
handgefertigte Kunstwerke (ohne involvierte Computerleistung)
Essen zum Mitnehmen
bestimmte Speisen und Getränke
Blumen für dekorative Zwecke
0 % Umsatzsteuer
Neben dem Kleinunternehmerstatus berechtigt auch die Zugehörigkeit bestimmter Waren- und Leistungsgruppen zur Umsatzsteuerbefreiung. Dazu zählen beispielsweise:
innergemeinschaftliche Lieferungen
Lieferungen an ausländische Kunden sowie viele Dienstleistungen für ausländische Unternehmen
Luft- und Seeschifffahrt
Vermittlung von Krediten und anderen Finanzgeschäften
Versicherungen
viele medizinische und pflegerische Leistungen von Krankenhäusern, Altenheimen und selbstständigen Dienstleistern
wissenschaftliche Leistungen und Veranstaltungen
viele Umsätze von Schulen und Bildungsträgern sowie selbstständigen Dozenten
Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch darauf, richtig oder vollständig zu sein. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.