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Rechnungsstellung
Rechnungsstellung außerhalb der EU
Rechnungsstellung bei Warenlieferungen an Kunden außerhalb der EU
Rechnungsstellung bei Warenlieferungen an Kunden außerhalb der EU

Was ist bei der Rechnungsstellung von Waren in Länder außerhalb der EU zu beachten?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist grundsätzlich der Unterschied zwischen Dienstleistungen und Waren zu beachten.

Waren werden als materielle Vermögenswerte betrachtet, die im Gegensatz zu Dienstleistungen gelagert und physisch von einem Land in ein anderes versandt werden können, zum Beispiel Bücher, Bekleidung, Computer und so weiter. Ein weiterer Faktor ist, dass zwischen der Produktion und dem schließlichen Konsum durch den Verbraucher ein zeitlicher Abstand besteht. Bei der Rechnungsstellung für den Verkauf von Waren an Kunden außerhalb Deutschlands muss daher immer die Lieferzeit berücksichtigt werden.

Wir haben einen weiteren Steuerleitfaden zur Rechnungsstellung bei der Lieferung von Dienstleistungen außerhalb der EU geschrieben.

Führst du ein in Deutschland registriertes Unternehmen und verkaufst deine Waren in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU), bist du in der Regel von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Darüber hinaus ist für Exportsendungen (Einzel- oder Sammelsendungen) im Wert von mehr als 1000 Euro oder einem Gewicht von mehr als 1000 Kilogramm die Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS obligatorisch.

Lieferungen unterhalb dieser Schwelle, die nicht elektronisch angemeldet werden, müssen mit Versandpapieren oder anderen handelsüblichen Dokumenten nachgewiesen werden.

Beachte, dass du die entsprechenden Lieferdokumente als Nachweis bis zu zehn Jahre aufbewahren musst.

Welche Angaben gehören auf die Rechnung?

Zusätzlich zu den Angaben, die auf einer regulären Rechnung erforderlich sind, muss deine Rechnung bei Warenverkäufen ins Ausland folgende Angaben enthalten:

  • deinen Nettorechnungsbetrag und keine Umsatzsteuer

  • eine Erklärung, dass die Lieferung steuerfrei ist, z. B. „Steuerfreie Ausfuhrlieferung" / „Steuerfreie Ausfuhrlieferung".

Denke daran, dass dies eine allgemeine Regel ist und es einige wichtige Ausnahmen gibt. Erkundige dich unbedingt, ob und welche Steuern und Zölle bei einer Lieferung in ein anderes Land außerhalb Deutschlands und der EU anfallen.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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