Rechnungsstellung als Kleinunternehmer

Was du zur Deckung deiner Steuern und Ausgaben verlangen solltest

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, stellst du deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung. Dennoch müssen deine Rechnungen einer bestimmten Grundstruktur entsprechen.

Als Kleinunternehmer Rechnungen stellen – so geht’s

Als Kleinunternehmen darfst du keine Umsatzsteuer berechnen, bist aber verpflichtet, den Grund für die Nichtberechnung der Umsatzsteuer anzugeben.

Zusätzlich zu den Angaben, die auf einer regulären Rechnung verlangt werden, muss deine Rechnung die folgenden Angaben enthalten:

  • den Rechnungsbetrag und keine Umsatzsteuer

  • die Angabe, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst – zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" / "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".

Kleinunternehmer: Rechnungsstellung an Kunden außerhalb Deutschlands

Als Kleinunternehmer unterliegst du bei der Teilnahme an internationalen Geschäften in der Regel den gleichen Steuervorschriften wie ein gewöhnliches Unternehmen. Du kannst keine Vereinfachungen oder andere Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Wer Waren und Dienstleistungen im Ausland kauft oder verkauft, muss die Bestimmungen des internationalen Umsatzsteuerrechts einhalten.

Europäische Union (EU)

Dienstleistungen

Wenn dein Kunde ein Unternehmen mit Sitz in der EU ist, benötiget ihr beide eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Wenn dies der Fall ist, schau am besten direkt auf unseren Steuerleitfaden zur Rechnungsstellung von Dienstleistungen an Unternehmen innerhalb der EU.

Für die Zeiträume, in denen du deine Dienstleistungen an andere Unternehmen in der EU verkauft hast, muss eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht werden.

Eine zusätzliche vierteljährliche Zusammenfassende Meldung, die du bei Verkäufen in andere EU-Mitgliedsstaaten in der Regel einreichen musst, ist jedoch nicht erforderlich.

Beachte, dass deine Rechnung, wenn dein Kunde eine Privatperson ist, wie gewohnt ohne Umsatzsteuer ausgestellt ist und einen Hinweis auf §19 UStG enthält.

Waren

Kleinunternehmern wird empfohlen, ihre USt-ID nicht auf der Rechnung anzugeben. Sie sind auch nicht verpflichtet, die USt-ID Ihrer Kunden zu überprüfen. Du kannst deine Rechnung also wie gewohnt ausstellen – ohne Umsatzsteuer, aber mit dem Hinweis, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. In diesem Fall müssen auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen eingereicht werden.

Dies steht im Gegensatz zu den oben erwähnten Anforderungen für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen, bei denen beide Parteien – auch als Kleinunternehmen – über eine gültige MwSt-ID verfügen müssen!

Außerhalb Deutschlands und der EU

Dienstleistungen

Waren

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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