Umsatzsteuer (USt)

Was ist die Umsatzsteuer und wer muss sie abführen?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer, wie sie umgangssprachlich genannt wird, wird auf den Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben. Unter dem Umsatzsteuersatz versteht man den Prozentsatz, mit welchem Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen besteuert werden müssen.

Welche Umsatzsteuersätze gelten für Selbstständige?

Für Selbstständige sind zwei Umsatzsteuersätze relevant:

  • der Regelsteuersatz von 19 Prozent und

  • der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Hinweis: Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2020 gesenkt:

  • Der reguläre Steuersatz sinkt von 19 Prozent auf 16 Prozent.

  • der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent reduziert sich auf 5 Prozent.

Bestimmte Waren- und Leistungsgruppen wie zum Beispiel Auslandslieferungen, Versicherungen oder Kreditvermittlungen sind steuerbefreit. Für sie gilt der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Erfahre mehr über die verschiedenen Umsatzsteuersätze.

Wer muss Umsatzsteuer abführen?

Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland. Das Umsatzsteuergesetz bestimmt nach § 2 UStG , wen es als Unternehmen erachtet und wer umsatzsteuerpflichtig ist. Die Umsatzsteuerpflicht gilt grundsätzlich für jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt – auch für Freiberufler.

Eine Ausnahme nach § 19 UStG stellt die Kleinunternehmerregelung dar. Wer als Kleinunternehmer angemeldet ist, hat das Recht, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen.

Wenn du also selbstständig tätig und nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit bist, musst du deinen Kunden für jedes verkaufte Produkt beziehungsweise jede verkaufte Dienstleistung Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Wie berechne ich die fällige Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer zu berechnen, ist nicht schwierig. Du stellst einfach alle Einnahmen und Ausgaben aus vorsteuerwirksamen Einkäufen einer Periode gegenüber. Daraus ergibt sich die Umsatzsteuerzahllast – also der Umsatzsteuerbetrag, den du nach Saldierung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer und Vorsteuer (sprich der auf deine Ausgaben gezahlten Umsatzsteuer) an das Finanzamt zahlst.

Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer. Daraus entsteht folgende Formel:

Zu zahlende Umsatzsteuer – auf Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) = Umsatzsteuerzahllast

Umsatzsteuer berechnen – ein Beispiel

Dein Unternehmen schuldet dem Finanzamt 139,30 Euro Umsatzsteuer. Das Finanzamt schuldet deinem Unternehmen 54,25 Euro Vorsteuer. Die Differenz von 85,05 Euro musst du im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen.

Ebenso ist es möglich, dass der Betrag der Vorsteuer höher ist als jener der Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden eingenommen hast. In diesem Fall wird dir die Differenz vom Finanzamt rückerstattet.

Welche Umsatzsteuererklärungen gibt es?

Die Umsatzsteuervoranmeldung fasst die auf Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer mit der von Kunden erhaltenen Umsatzsteuer zusammen. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Abgabezeiträumen. So wird die Meldung entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht. Hinzu kommt die Umsatzsteuerjahreserklärung. Die Abgabe ans Finanzamt erfolgt auf elektronischem Weg.

Mit der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung zeigst du an, wie viel Geld du an das Finanzamt zu zahlen hast. Dies dient als Vorauszahlung auf die Umsatzsteuerschuld des ganzen Jahres.

Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen zur Abgabe

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist dem Finanzamt spätestens bis zum 10. Tag nach Ende jedes Voranmeldezeitraums vorzulegen. Der Voranmeldezeitraum bezeichnet den Zeitabschnitt, für den du deine Umsatzsteuervoranmeldung abgibst, also entweder einen Monat oder ein Quartal (Vierteljahr).

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist demnach bis zum 10. Tag des darauffolgenden Monats an das Finanzamt zu übermitteln. Die Meldung für Juli muss also bis zum 10. August abgegeben werden.

Die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist entsprechend bis zum 10. Tag des auf das Quartal folgenden Monats einzureichen. Die Frist für das erste Quartal ist etwa der 10. April.

Umsatzsteuervoranmeldung – welcher Abgabezeitraum gilt für mich?

Ob du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich einreichen musst oder gar von der Abgabepflicht befreit bist, hängt von der Höhe deiner Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab.

Die Abgabezeiträume definieren sich wie folgt:

  • Hast du im Vorjahr weniger als 1000 Euro Umsatzsteuer gezahlt, wirst du vom Finanzamt von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Du musst lediglich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen.

  • Hast du im Vorjahr zwischen 1000,01 und 7500 Euro Umsatzsteuer gezahlt, gibst du deine Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise ab, also zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober. Der Abgabetermin kann über die Dauerfristverlängerung um einen Monat verschoben werden.

Neu gegründete Unternehmen müssen ihre Meldung bisher in den ersten zwei Jahren monatlich einreichen. Zur Entlastung von Gründern wird diese Regelung für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Existenzgründer, die ihre selbstständige Tätigkeit gerade aufgenommen haben, sind nicht mehr generell zu einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Das alles mag anfangs verwirrend sein. Mach dir keine Sorgen. Wenn du den Gründerfragebogen ausgefüllt hast, wird das Finanzamt dir mitteilen, wie oft du die Meldung einreichen musst.

Hier geht's zum offiziellen Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2020.

Umsatzsteuererklärung (Jahreserklärung)

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist, wie der Name schon sagt, die Steuererklärung deiner Umsatzsteuer und wird einmal im Jahr eingereicht. Die Abgabefrist ist immer der 31. Juli des folgenden Jahres. Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020 muss demnach bis zum 31. Juli 2021 abgegeben werden.

Die jährliche Umsatzsteuererklärung ist eine Zusammenfassung aller Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sowie deiner Einnahmen und Ausgaben. In den meisten Fällen deckt sie sich mit den Voranmeldungen, die du im Laufe des Jahres eingereicht hast.

Bei der Erstellung zwischen der Umsatzsteuerjahreserklärung und der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es grundsätzlich keinen Unterschied. Bei der Jahreserklärung jedoch geht es eben nicht um die Erklärung für den Voranmeldezeitraum, sondern vielmehr für ein komplettes Kalender- oder Geschäftsjahr.

Zusammengefasst: Wenn du die Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingereicht hast, musst entweder du eine Zahlung an das Finanzamt leisten oder du erhältst eine Rückerstattung, wenn sich zwischen dem Betrag der Jahreserklärung und dem der Voranmeldungen eine Differenz ergibt.

Umsatzsteuererklärung: Abgabefristen

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn du einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragst, gilt diese Frist nicht. In diesem Fall reicht es aus, wenn der Steuerberater die Umsatzsteuerjahreserklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgibt.

Der Steuerberater kann auch eine Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung beantragen. Das Finanzamt hat dabei die Möglichkeit, die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung bis maximal zum 28. Februar des nächsten Kalenderjahres zu verlängern.

Hier geht es zum offiziellen Formular für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2020.

Umsatzsteuermeldungen einreichen – so geht’s

Um deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und deine jährlichen Umsatzsteuererklärungen einzureichen, stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • ELSTER – das Online-Portal des Finanzamts

Über das ELSTER-Portal kannst du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die Umsatzsteuerjahreserklärung direkt erstellen und abschicken.

  • Steuerberater

Ein Steuerberater kann deine Umsatzsteuermeldungen in deinem Namen an das Finanzamt übermitteln. Der Vorteil: Du bist von den üblichen Abgabefristen entbunden. Dabei musst du für die Dienstleistungen des Steuerberaters monatliche Kosten einrechnen.

  • Steuersoftware

Eine Steuertool wie Sorted hilft dir beim Erstellen und Einreichen deiner Steuerformulare. Bei Fragen steht dir eine steuerliche Beratung auf Anfrage zur Verfügung, die du einmalig nach Leistung bezahlst.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch darauf, richtig oder vollständig zu sein. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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