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Rechnungsstellung
Rechnungsstellung außerhalb der EU
Rechnungsstellung von Dienstleistungen an Kunden außerhalb der EU
Rechnungsstellung von Dienstleistungen an Kunden außerhalb der EU

Was ist bei der Rechnungsstellung von Dienstleistungen an Länder außerhalb der EU zu beachten?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist grundsätzlich der Unterschied zwischen Dienstleistungen und Waren zu beachten.

Wirtschaftlich gesehen werden Dienstleistungen als immaterielle Vermögenswerte betrachtet, die im Gegensatz zu Waren und Materialien nicht gelagert und physisch versandt werden können. Ein weiteres Merkmal ist, dass die Produktion, die Bereitstellung und der Konsum von Dienstleistungen zur gleichen Zeit stattfinden wie beispielsweise bei einem Friseurbesuch, einer Taxifahrt, der Gestaltung einer Website und so weiter. Aufgrund der oben genannten Punkte werden Dienstleistungen bei der Rechnungsstellung an Kunden außerhalb Deutschlands anders behandelt als Waren.

Wenn dein Kunde außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig ist, musst du als erstes prüfen, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

Rechnungsstellung an eine Privatperson

Da Dienstleistungen immaterielle Vermögenswerte sind, ist es wichtig zu wissen, wo die Dienstleistung erbracht wurde und damit steuerpflichtig ist. Im Allgemeinen ist der Ort der Leistungserbringung der Ort, an dem dein Unternehmenssitz registriert ist und deine Dienstleistung erbracht wurde. Das bedeutet, dass deine Rechnung in der Regel mit dem deutschen Umsatzsteuersatz ausgestellt wird.

Bist du Kleinunternehmer, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit und musst auf deiner Rechnung auf § 19 UStG hinweisen.

Rechnungsstellung an ein Unternehmen

Handelt es sich bei deinem Kunden um ein anderes Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, verlagert sich der Erfüllungsort dorthin, wo dein Kunde ansässig ist. Die Beurteilung der Situation ist jedoch schwieriger, da es im Gegensatz zur EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt und die Steuersysteme von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Allerdings wird in einigen Fällen auch eine dem Reverse-Charge-System ähnliche Praxis angewendet (zum Beispiel in der Schweiz).

Du musst also in der Regel keine Umsatzsteuer erheben und bezahlen. Das kann sich jedoch ändern, wenn du einen bestimmten, vom anderen Land festgelegten Schwellenwert überschreitest.

Ein Beispiel: Dein Kunde hat seinen Sitz in South Carolina, Vereinigte Staaten von Amerika (US). Dieser Staat hat seinen Schwellenwert auf 100.000 Dollar oder mehr als 200 Transaktionen im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr festgelegt. Nach Überschreiten eines dieser Grenzwerte bist du gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer (in den USA Verkaufssteuer genannt) zu erheben und an diesen Staat abzuführen.

Welche Angaben gehören auf die Rechnung?

Zusätzlich zu den Angaben, die auf einer regulären Rechnung erforderlich sind, muss deine Rechnung die folgenden Angaben enthalten:

  • deinen Nettorechnungsbetrag und keine Umsatzsteuer

Es ist nicht obligatorisch, aber dennoch empfehlenswert, darauf hinzuweisen, dass der Umsatz in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, zum Beispiel „Dienstleistung nicht in Deutschland steuerbar" / „Im Inland keine steuerbare Leistung".

Da sich der Erfüllungsort in das Land deines Kunden verlagert, sollte die Rechnung außerdem formell nach den dortigen Vorschriften ausgestellt werden.

Denke daran, dass dies eine allgemeine Regel ist und es einige Fälle gibt, in denen die Umsatzsteuer in dem Land berechnet werden sollte, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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