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Rechnungsstellung
Rechnungsstellung innerhalb der EU
Rechnungsstellung für Dienstleistungen innerhalb der EU
Rechnungsstellung für Dienstleistungen innerhalb der EU

Was ist bei der Rechnungsstellung für Dienstleistungen in Länder innerhalb der EU zu beachten?

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Verfasst von Fanny Silheres
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Rechnungsstellung gilt es, den Unterschied zwischen Dienstleistungen und Waren zu bedenken. Wirtschaftlich gesehen werden Dienstleistungen als immaterielle Vermögenswerte betrachtet, die im Gegensatz zu Waren und Materialien nicht gelagert und physisch versandt werden können. Ein weiteres Charakteristikum ist, dass die Produktion, die Bereitstellung und der Konsum von Dienstleistungen zur gleichen Zeit stattfinden, zum Beispiel ein Friseurbesuch, eine Taxifahrt, die Gestaltung einer Website und so weiter. Aufgrund der oben genannten Punkte werden Dienstleistungen anders behandelt als Waren, wenn es darum geht, Dienstleistungen an Kunden außerhalb Deutschlands in Rechnung zu stellen.

Wenn Ihr Kunde in der Europäischen Union (EU) ansässig ist, musst du als erstes prüfen, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

Rechnungsstellung an eine Privatperson

Da Dienstleistungen immaterielle Vermögenswerte sind, ist es wichtig zu wissen, wo die Dienstleistung erbracht wurde, sprich wo die Dienstleistung steuerpflichtig ist. Im Allgemeinen ist der Ort der Leistungserbringung der Ort, an dem dein Sitz registriert ist und du die Dienstleistung erbracht hast. Das bedeutet, dass deine Rechnung in der Regel mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz ausgestellt wird.

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und sollten auf ihrer Rechnung auf § 19 UStG hinweisen.

Rechnungsstellung an ein Unternehmen

Handelt es sich bei deinem Kunden um ein anderes Unternehmen mit Sitz in der EU, verlagert sich der Erfüllungsort dorthin, wo dein Kunde seinen Sitz hat. Diese spezielle Regelung wird Reverse-Charge genannt. Sie wurde zur bürokratische Vereinfachung, aber auch zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten eingeführt.

Welche Angaben müssen auf die Rechnung?

Zusätzlich zu den Angaben, die auf einer regulären Rechnung erforderlich sind, muss deine Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • deinen Nettorechnungsbetrag und keine Umsatzsteuer

  • deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) – beginnt mit DE, gefolgt von Nummer; wenn du noch keine USt-IdNr hast, kannst du hier eine beantragen.

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden

Bedenke, dass es deine Pflicht ist, zu überprüfen, ob die Nummer gültig ist. Das kannst du leicht über diese Webseite herausfinden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du die Umsatzsteuer abdecken musst.

  • eine Erklärung, dass dein Kunde umsatzsteuersteuerpflichtig ist wie „Reverse-Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" / „Reverse-Charge - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

Die Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die vierteljährliche Zusammenfassende Meldung wurde von den EU-Finanzämtern eingeführt, um zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer für Transaktionen zwischen EU-Ländern korrekt deklariert wird. Um Transaktionen innerhalb der EU zu deklarieren, benötigst du deine Umsatzsteuer-ID und die deiner Kunden. Sorted bereitet die Zusammenfassende Meldung automatisch für dich vor, wenn du dein Einkommen erfasst.

Denke daran, dass es sich in beiden Fällen um eine allgemeine Regel handelt und dass es einige Fälle gibt, in denen die Umsatzsteuer in dem Land erhoben werden sollte, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.

Die Steuerleitfäden von Sorted geben Selbstständigen nur erste Hinweise in Steuerfragen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keinen Steuerberater. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über die Sorted-Plattform anfragen.

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